Massagen

Heilmassagen auf Verordnung
Fußreflexzonenmassage
Klangschalenmassage
Schröpfmassage/ Schröfptherapie
Energieausgleichmassage
Dorn-Breussmassage
Lymphdrainage nach Dr. Vodder


Abrechnung für Heilmassagen auf Verordnung
Unsere Rechnungen werden von allen Krankenkassen anerkannt.

Dem Abrechnungschema zugrunde liegt das Honorarverrechnungsmodell der Wahlärzte.
Das bedeutet: Sie müssen die Rechnung bei mir bezahlen. Danach reichen sie die Rechnung, den Zahlungsbeleg und die Überweisung bei ihrer Krankenkasse ein. Diese wird Ihnen im Anschluss den ihnen genehmigten Kostenbeitrag refundieren. Sollten Sie eine Zusatzversicherung für Massagen haben, wird diese vermutlich den Restbetrag übernehmen. Bitte erkundigen Sie sich dafür bei der jeweiligen Versicherung.
Zuerst holen Sie sich die Verodnung vom Arzt, dann können wir mit der Therapie beginnen. Massagen ohne Verodnung sind auch möglich, jedoch nur am gesundem Menschen und zählen als Wohlfühlmassage. Bitte erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn bei ihrer jeweiligen Krankenkasse über die Höhe der Kostenübernahme durch den Versicherungsträger!

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